Erkelenz-Logopaedie

FAQs

Wie erhalte ich Logopädie?

Besteht der Verdacht das Sie Logopädische Hilfe in Anspruch nehmen sollten, wenden Sie sich zunächst an den Arzt Ihres Vertrauens. Dies kann Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-
Ohren-Arzt, Neurologe, Pädaudiologe, Phoniater, Zahnarzt oder Kieferorthopäde sein. Nur ein Arzt darf eine Logopädie Verordnung ausstellen.
Ausnahme sind Selbstzahler die z.B. etwas an ihrer Aussprache arbeiten möchten und der Arzt dafür keine Logopädie Verordnung ausstellt.

Was muss auf der Verordnung stehen?
Kurz zusammengefasst

  • Muster 13
  • Kreuzchen auf das Verordnete Heilmittel
  • Kreuzchen auf Zuzahlungspflichtig oder Befreit
  • Vollständige Adresse und Daten des Patienten
  • Kostenträgererkennung, Versicherten-Nr., Status
  • Arztnummer, Betriebsstättennummer, Ausstellungsdatum
  • ICD-10 Code
  • Diagnose-Gruppe z.B. SP1
  • Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges, z.B. Sprachtherapie 45 Minuten
  • Behandlungseinheiten z.B. 10
  • Therapiebericht und Hausbesuch, wenn dies gewünscht
  • Therapiefrequenz z.B. 1-3 x pro Woche
  • Stempel und Unterschrift mit Betriebsstätten-Nummer

Wichtig: Die Verordnung darf nicht älter als 28 Tage sein, sonst verliert sie ihre Gültigkeit und muss beim Arzt neu beantragt werden.

 

Genauere Informationen finden Sie unter

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/sssst/anlagen/20210325_Heilmittel_Anlage_3a_notw_Angaben_auf_VO_Endfassung.pdf

auch eine manuelle Überprüfung der Verordnung können Sie unter

https://thevea.de/evo-check/

hier können Sie sich kostenlos anmelden und Ihre Verordnung auf Gültigkeit überprüfen lassen.

 

Befreiungskarte?

Wenn Sie Volljährig sind und Sie über eine Befreiungskarte verfügen, können Sie vor Beginn der Behandlung eine Kopie dieser machen. Diese wird bei der Abrechnung benötigt und stellt sicher, dass Sie keinerlei Zuzahlung leisten müssen.

Ob Sie berechtigt sind eine Befreiungskarte zu bekommen müssen Sie mit ihrer Krankenkasse abklären, diese wird Ihnen mit Rat und Tat zur Hilfe stehen.

 

Was können Sie vor der ersten Behandlung tun?

Die Verordnung auf Gültigkeit überprüfen und eventuell eine Kopie der Befreiungskarte machen.

Sich den Termin im Kalender eintragen, damit Sie diesen nicht vergessen.

Sollten Sie an dem Tag doch nicht können, sagen Sie mindestens 24 Stunden vorher ab. Ich arbeite auf Terminvereinbarung. Die Zeit ist für Sie reserviert, sodass wir ungestört arbeiten können. Wenn Sie nicht absagen, nehmen Sie so eventuell andere Patienten die Möglichkeit auf einen Termin.

 

Was geschieht in der ersten Therapiestunde?

Zunächst findet ein Anamnesegespräch statt, um hier einen Überblick über Personalien und den Grund der Vorstellung zu Erfahren. Danach findet eine Diagnostik statt. Diese ist wichtig, um genau zu schauen, wo die Probleme liegen und dann einen individuellen Behandlungsplan zu erstellen.

 

Sobald die Diagnostik abgeschlossen ist und ich einen ersten Eindruck von der Problematik bekommen habe, wird mit der Therapie begonnen.

Hier ist es mir der Austausch wichtig. So werden Eltern z.B. über Therapieinhalte und Hausaufgaben informiert und bekommen diese erklärt. Oder es findet eine Beratung statt. Wichtig ist dabei, dass alle beteiligten Personen mit involviert werden, um einen bestmöglichen Behandlungsverlauf und Fortschritt zu erzielen.

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